Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer stellen neben dem eigentlichen Ursprung eine zusätzliche Belastung für den Erben dar.
Zur Vermeidung ungewollter und überflüssiger Verluste, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten entweder vor Eintreffen des Erbfalls durch bspw. steueroptimierte Testamente oder im Nachklang mittels individueller Korrekturmöglichkeiten und gestalten mit Ihnen den weiteren Verlauf.